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Erhaltungsrücklage reicht nicht: So finanziert eine WEG die Sanierung

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Das Dach ist undicht, die Fassade bröckelt, das Angebot liegt auf dem Tisch – und dann der Blick auf die Erhaltungsrücklage: Sie reicht nicht. In vielen Berliner Eigentümergemeinschaften ist das eher die Regel als die Ausnahme. Eine Dachsanierung an einem Mehrfamilienhaus kostet schnell um die 100.000 Euro, eine Fassadensanierung oft deutlich mehr. Wie lässt sich die Lücke schließen? Hier sind die fünf gängigen Wege.

1. Sonderumlage

Der Klassiker: Die Eigentümer beschließen, dass jeder entsprechend seinen Miteigentumsanteilen einen Betrag zuschießt. Vorteil: schnell und ohne Zinsen. Nachteil: Für einzelne Eigentümer kann das eine erhebliche Belastung sein, was Beschlüsse oft verzögert oder blockiert.

2. Kredit der Gemeinschaft (WEG-Darlehen)

Die Gemeinschaft kann selbst einen Kredit aufnehmen, den sie über die Hausgeldzahlungen zurückzahlt. Das verteilt die Kosten über Jahre. Nachteil: Zinsen, Prüfung durch die Bank, und der Beschluss muss sorgfältig vorbereitet werden.

3. Fördermittel

Für energetische Maßnahmen, etwa Dämmung von Dach oder Fassade, gibt es Zuschüsse und Förderkredite von Bund und Ländern. Ein Energieberater weiß, welche Programme aktuell passen. Wichtig: Förderanträge müssen in der Regel vor Beauftragung gestellt werden.

4. Erhaltungsrücklage aufstocken und Maßnahme strecken

Manche Gemeinschaften erhöhen die monatliche Zuführung zur Rücklage und teilen die Sanierung in Bauabschnitte auf. Das schont die Liquidität, verlängert aber die Bauzeit und kann insgesamt teurer werden, etwa weil das Gerüst mehrfach gestellt werden muss.

5. Werbung am Baugerüst

Weniger bekannt, aber gerade in Berlin interessant: Für Dach- oder Fassadenarbeiten wird in aller Regel die komplette Fassade eingerüstet – und das oft für mehrere Monate. Diese Fläche kann als Werbefläche vermietet werden. Je nach Lage, Größe und Laufzeit entstehen so zusätzliche Einnahmen für die Eigentümergemeinschaft. Der Bezirk muss die Werbung genehmigen; in der Regel darf nur ein Teil der Gerüstfläche als Werbung genutzt werden.

Für die Eigentümergemeinschaft entsteht dabei kein Aufwand: Vermarktung, Genehmigung und Abwicklung übernimmt ein Partner, die Gemeinschaft erhält einen vereinbarten Anteil der Werbeeinnahmen.

Welcher Weg passt?

Oft ist es eine Kombination: Fördermittel für den energetischen Anteil, ein Teil aus der Rücklage, der Rest per Sonderumlage oder Kredit – dazu können Werbeeinnahmen als zusätzliche Einnahmen für die Eigentümergemeinschaft kommen. Wichtig ist, die Optionen früh zu prüfen, idealerweise bevor die Eigentümerversammlung über die Finanzierung abstimmt.

Häufige Fragen

Muss die Eigentümerversammlung der Gerüstwerbung zustimmen?
Ja. Die Vermietung der Fläche ist eine Entscheidung der Gemeinschaft und wird per Beschluss getroffen.
Wie viel bringt Werbung am Gerüst?
Das hängt stark von Lage, Sichtbarkeit, Fläche und Laufzeit ab. An gut sichtbaren Straßen kann es ein relevanter Betrag sein, in ruhigen Wohnstraßen oft wenig. Eine kostenlose Einschätzung gibt Klarheit.
Verzögert die Werbung die Sanierung?
Nein. Die Werbung wird an das ohnehin stehende Gerüst montiert, der Bauablauf bleibt unverändert.