Ratgeber

Förderung für Dach- und Fassadensanierung in der WEG

Stand: Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Energetische Sanierungen an Dach und Fassade werden staatlich gefördert. Für Eigentümergemeinschaften kann das einen erheblichen Teil der Kosten abdecken. Hier ein Überblick über die wichtigsten Wege. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig; die aktuellen Konditionen sollten immer vor der Antragstellung geprüft werden.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) bezuschusst das BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa die Dämmung von Dach und Fassade oder den Fenstertausch.

  • Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 5 Prozentpunkte zusätzlich
  • Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit gedeckelt; bei Mehrfamilienhäusern ergibt sich daraus ein entsprechend höherer Gesamtrahmen.
  • Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.

KfW-Förderung für Komplettsanierungen

Wird das Gebäude umfassend auf einen Effizienzhaus-Standard saniert, kommen zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss infrage. Das lohnt sich vor allem, wenn ohnehin mehrere Maßnahmen gleichzeitig anstehen.

Steuerbonus für Selbstnutzer

Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, können energetische Maßnahmen unter Umständen steuerlich geltend machen. Das ist eine Alternative zur Förderung, keine Ergänzung; beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Was ist für WEGs besonders wichtig?

  • Antrag vor Auftrag: Förderanträge müssen in der Regel gestellt werden, bevor Aufträge vergeben werden.
  • Frühzeitig planen: Die Einbindung eines Energieberaters und eventuell ein Sanierungsfahrplan brauchen Vorlauf.
  • Beschluss vorbereiten: Die Eigentümerversammlung sollte über Maßnahme und Finanzierung gemeinsam entscheiden können.

Förderung reicht selten allein

Selbst mit Zuschuss bleibt meist ein großer Eigenanteil. Viele Gemeinschaften kombinieren deshalb Fördermittel, Erhaltungsrücklage, Sonderumlage oder Kredit. Eine weitere Möglichkeit: Das Gerüst, das während der Sanierung die Fassade bedeckt, als Werbefläche zu vermieten. Mehr dazu in den Artikeln „Erhaltungsrücklage reicht nicht“ und „Werbung am Baugerüst“.

Häufige Fragen

Wird eine reine Dachneueindeckung gefördert?
In der Regel nur, wenn sie mit energetischen Verbesserungen wie Dämmung verbunden ist.
Wer stellt den Antrag in der WEG?
Meist die Verwaltung im Namen der Gemeinschaft, nach entsprechendem Beschluss.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?
Häufig ja, weil er den Fördersatz erhöht und einen Plan für weitere Maßnahmen liefert.